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26.10.2013
Das Titulierungsinteresse beim Unterhalt
Grundsätzlich hat der Unterhaltsberechtigte ein Interesse daran, einen Vollstreckungstitel über den vollständigen Unterhaltsanspruch zu erhalten. Dies gilt auch in den Fällen, in denen bisher der Unterhalt vollständig und regelmäßig bezahlt wurde. Denn die Zahlungen in der Vergangenheit liefern keine Garantie für die Zukunft. Eine Einstellung der Zahlung wäre ja jederzeit möglich. Weil der Unterhalt der […]