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17.10.2013
Das Gegenseitigkeitsprinzip im Ausbildungsunterhalt
Im Recht des Ausbildungsunterhalts gilt das Gegenseitigkeitsprinzip. während die Eltern dem – minderjährigen oder volljährigen Kind eine Ausbildung zu einem Beruf schulden, sind die Kinder verpflichtet, ihre Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit zu betreiben, um sie innerhalb angemessener und üblicher Dauer zu beenden und sich danach selbst zu unterhalten. Das unterhaltsrechtliche Verhältnis zwischen […]