Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
16.10.2013

Das Einkommen des Volljährigen in der Unterhaltsberechnung

Wenn das volljährige Kind Einkommen erzielt, ist dieses voll anzurechnen. Dadurch wird die Bedürftigkeit des Kindes gemindert oder gar ganz beseitigt. Dies ergibt sich aus §  1602 Abs. 1 BGB. Das Kindergeld ist beim Volljährigen voll bedarfsdeckend einzusetzen. Nachdem bereits der BGH zum alten Unterhaltsrecht dies für volljährige Kinder so entschieden hatte, hat der Reformgesetzgeber […]