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25.09.2015
BGH zum Unterhalt nach künstlicher Befruchtung
Die Erfüllung eines Kinderwunsches durch die Samenspende eines Dritten birgt für unverheiratete bzw. lesbische Mütter und ihre Kinder noch immer Risiken. Quelle: LTO: BGH zum Unterhalt nach künstlicher BefruchtungEinsortiert unter:Abstammungsrecht, Familienrecht, Kuckucksvater, Unterhalt, was Recht ist... Tagged: Eltern, Familie, Familienrecht, gericht, Kinder, Kindesunterhalt, Recht, Unterhalt, Unterhaltsrecht, Väter