Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
18.04.2016

BGH: die Pflege öffentlicher Gartenfläche stellt keine Betriebskosten dar

Die Kosten für die Pflege eines öffentlichen Gartens kann der Vermieter nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Das hat der BGH jüngst entschieden. Grundlage der Umlagefähigkeit ist der Umstand, dass die Gartenflächen den Mietern dann auch zur ausschließlichen Nutzung dienen sollten. Sollte es sich aber um eine öffentliche Gartenfläche handeln, scheidet die Umlagefähigkeit aus.  […]