Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei im Konsul-Acker-Haus
72488, Sigmaringen
Rechtsgebiete
Familienrecht
26.01.2017

BGH: Streupflicht nur bei allgemeiner Glättebildung

Vereinzelte Glättestellen auf einem Grundstück reichen nicht aus, um eine allgemeine Räum- und Streupflicht zu begründen. Das hat der BGH so entschieden. Wesentlich ist bei dieser Fragestellung, dass die winterliche Räum- und Streupflicht auf der Verantwortlichkeit durch die so genannte Verkehrseröffnung beruht. Dabei wird aber eine konkrete Gefahrenlage vorausgesetzt. Eine solche liegt aber nur bei … BGH: Streupflicht nur bei allgemeiner Glättebildung weiterlesen