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26.01.2017
BGH: Streupflicht nur bei allgemeiner Glättebildung
Vereinzelte Glättestellen auf einem Grundstück reichen nicht aus, um eine allgemeine Räum- und Streupflicht zu begründen. Das hat der BGH so entschieden. Wesentlich ist bei dieser Fragestellung, dass die winterliche Räum- und Streupflicht auf der Verantwortlichkeit durch die so genannte Verkehrseröffnung beruht. Dabei wird aber eine konkrete Gefahrenlage vorausgesetzt. Eine solche liegt aber nur bei … BGH: Streupflicht nur bei allgemeiner Glättebildung weiterlesen