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18.09.2018
BGH: Mangel muss Mieter nicht selbst beeinträchtigen
Geht die Gastherme kaputt, kann der Mieter auch dann Instandhaltung und Mietminderung verlangen, wenn er die Wohnung selbst gar nicht bewohnt. — Weiterlesen www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-viiizr9917-vermieter-instandhaltung-mietminderung-untervermietung/ Advertisements