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17.10.2013
Ausbildungsunterhalt – Grundsätze
§ 1610 Abs. 2 BGB regelt den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Dieser umfasst die Kosten einer begabungsbezogenen Berufsausbildung. Normalerweise endet die Ausbildung erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Bedürftigkeit besteht in der Regel während der gesamten Dauer der Berufsausbildung und umfasst daher auch Zeiten, in denen das Kind bereits volljährig ist. Der BGH definiert das Maß […]