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02.11.2014
Alternativen zur gerichtlichen Konfliktlösung: Streitschlichtung
Der Gesetzgeber hatte ursprünglich zur Entlastung der Gerichte das Streitschlichtungsverfahren eingeführt. Hier sollten bestimmte Verfahren vor Gütestellen einer Einigung zugeführt werden. Das Scheitern der Schlichtung war Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Klageerhebung. In der Praxis erhielt das Verfahren dann auch nicht die Relevanz, die sich der Gesetzgeber bei der Einführung des § 15a EGZPO vorgestellt hatte. Das Gesetz […]