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01.11.2014
Überzahlte Rente muss zurückbezahlt werden
Beerdigungskosten können nicht aus überzahlter Rente beglichen werden. Das hat das Sozialgericht in Gießen entschieden. Nach dem Tod der Erblasserin waren noch Zahlungen der gesetzlichen Rente auf deren Konto eingegangen. Dieses Geld war dann zur Begleichung von Beerdigungskosten verwendet worden. Nachdem die kontoführende Bank die Rückzahlung abgelehnt hatte und auf die nachmalige Klägerin verwies, die […]