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21.10.2014
Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub haben
Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Demnach verstößt eine Regelung, die älteren Arbeitnehmern mehr Urlaub gewährt, nicht gegen das AGG. Es liegt daher keine Altersdiskriminierung vor, wenn ab 58 zwei weitere Urlaubstage gewährt werden. Mehr dazu auf den Seiten von DATEV Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die […]