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14.10.2010
Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen – TEUER!
Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen – TEUER! – KG Berlin, Urt. v. 22.03.2010, Az.: 8 U 142/09 – Ausgangslage: Welche Ansprüche hat der Mieter, wenn der Vermieter nach Auszug die Nebenkostenabrechnung nicht innerhalb des dafür längstens vorgesehenen Jahres vorlegt? Urteil: „Nach der Rechtsprechung des für das Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenats des BGH kann der Mieter bei beendetem [...]