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21.02.2011
Heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung absetzbar!
Heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung absetzbar! — Finanzgericht Niedersachsen, Urt. v. 05.05.2010, Az.: 9 K 231/07 — Sachverhalt: Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung (Samenspende durch Dritten) als außergewöhnliche Belastungen. Die Kläger sind Eheleute und werden im Streitjahr gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger leidet unter einer inoperablen [...]