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27.10.2010
AGB-Klausel zur Verlängerung von Handy-Verträgen rechtswirksam
AGB-Klausel zur Verlängerung von Handy-Verträgen rechtswirksam – OLG Hamm, Urteil vom 08.04.2010, Az.: 17 U 203/09, I-17 U 203/09 – Ausgangslage: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten findet sich u.a. folgende Klausel: „Verträge über Mobilfunkleistungen haben eine Laufzeit von 24 Monaten und verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn nicht eine der beiden Parteien schriftlich [...]