Die Aussage des Gerichtes beschränkt sich aber nicht auf Rechtsextreme. Vielmehr heißt es in der Pressemitteilung:
"Demgegenüber geht es für die Beklagte um das von ihr zu tragende wirtschaftliche Risiko für das Geschäftskonzept eines Wellnesshotels. Das lässt es gerechtfertigt erscheinen, der Beklagten die Freiheit einzuräumen, solchen Gästen den Zutritt zu verweigern, von denen sie annimmt, der Aufenthalt könne mit Blick auf die von ihnen vertretene politische Auffassung diesem Konzept abträglich sein." (Quelle: Pressemitteilung Nr. 32/12 vom 9.3.2012)
Und da mischt sich unter mein Zufriedenheitsgefühl ein wenig Unbehagen: was ist, wenn einem Betreiber meine grunddemokratischen politischen Auffassungen nicht in das Konzept passen?