Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
15.03.2012

Ziviler Ungehorsam ...

Eine kleine italienische Gemeinde hat ein großes Problem: Es gibt keinen Friedhof in der circa 3750 Seelen zählenden kampanischen Kleinstadt. 

Was macht eine Stadtverwaltung, wenn sie keinen Platz für Beerdigungen hat? Richtig! Sie verbietet schlicht das Sterben kraft Beschluss der Gemeinde. Seit Anfang März ist den Bürgern das Sterben nun offiziell verboten. Doch schürt der Beschluss den zivilen Ungehorsam der Bürger. "Zwei ältere Bürger haben sich bereits widersetzt", zitieren die Tagesthemen (http://www.tagesthemen.de/schlusslicht/sterben100.html) Bürgermeister Giulio Cesare Fava. Welche Rechtsfolgen diese Verstöße haben werden, ist nicht überliefert.