Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
01.07.2012

Was hat der neue französische Alkoholtest mit der BVG gemeinsam?

Bevor ich diese Frage beantworte, zunächst etwas ernsthaftes:

Wer am dem 1.Juli 2012 mit dem Auto oder dem Motorrad in Frankreich unterwegs ist, muss es mit sich führen: ein Alkoholtestgerät. Die Einmaltests können zu einem Preis von bis zu 5,00 € an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken gekauft werden. Wer den Test vergessen hat, muss ab Novembr ein Bußgeld von 11,00 € zahlen. (Quelle: www.tagesthemen.de).

Schmunzeln musste ich über den Satz in der Meldung der Tagesthemen, der Alkoholtest vertrage weder Hitze noch Kälte. Das verbindet ihn mit der BVG. ;-)