Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
20.06.2012

Vom "Heatball" zum "Workball"

Vor einiger Zeit hatte ich über die satirische Aktion der "Elektrischen Wiederstandsgenossenschaft eG" berichtet, die die Glühbirne  als "Heatball" auferstehen ließ (hier)). Die Wiederständler  priesen den "Heatball" als die beste Erfindung seit der Glühbirne an. "Heatballs sind technisch der klassischen Glühbirne sehr ähnlich, nur dass sie nicht zur Beleuchtung gedacht sind, sondern zum Heizen," heißt es auf der Homepage (www.heatball.de)

Wie berichtet, hatte die Rechtsprechung wenig Verständnis für die "Widerständler". Nun berichtet in der Legal Tribune online Dr. Scheidler über eine weitere Niederlage in dem Kampf zum Erhalt der Glühbirne (hier). Das VG Aachen bestätigte erneut das Aus für die "Heatballs" (Urt. v. 19.06.2012, Az. 3 K 181/11). Die findigen Ingenieure haben sich den Gegebenheiten angepasst und bieten auf ihrer Homepage nun so genannte Workballs an: Dabei soll es sich um Spezial-Arbeits-Lampen handeln, gedacht für die Anwendung in der Industrie, dem Handwerk oder auf Schiffen.