Viele Kaufinteressenten suchen im Internet nach ihrer Traumimmobilie. Oftmals werden sie dadurch in die Lage versetzt, sich unmittelbar mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Verweist dieser dann den Interessenten an einen Makler, der im Einverständnis mit dem Veräußerer eine Ortsbesichtigung durchführt, fragt es sich, ob dem Makler eine Provision zusteht.
Nach Auffassung des OLG Koblenz steht dem Makler gegen den Käufer in diesem Fall kein Provisionsanspruch zu, da er weder als Nachweismakler noch als Vermittlungsmakler tätig geworden ist
OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 U 539/13
Nach Auffassung des OLG Koblenz steht dem Makler gegen den Käufer in diesem Fall kein Provisionsanspruch zu, da er weder als Nachweismakler noch als Vermittlungsmakler tätig geworden ist
OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 U 539/13