Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
09.02.2012

Verdachtskündigung: unbefugtes Herstellen und Vertreiben von Fahrscheinen

Einem Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe  war vorgeworfen worden, Fahrscheine manipuliert und vertrieben zu haben. Dieser war mit der Verwaltung von Fahrscheinen für die externen Verkaufsstellen der BVG beschäftigt. Die Verkaufsstellen erhalten Blankofahrscheinrollen, mit denen Fahrscheine ausgedruckt werden können. Restbestände werden von den Verkaufsstellen an die BVG zurückgegeben und in einem Trosor verwahrt. In einem besonders gesicherten Schulungsraume haben Mitarbeiter dier externen Verkaufsstellen die Möglich,eit, die Herstellung der Fahrscheine zu trainieren. Der Arbeitgeber verdächtigte den Mitarbeiter, nachdem zwei mit ihm verwandten bzw. freundschafltlich verbundene Kundinnen innerhalb kurzer Zeit mehrere Jahres- und Tageskarten zur Erstattung eingereicht hatten. Diese waren nach Ermittlungen der BVG in dem Schulungsraum hergestellt worden. Nach Abschluss der internen Ermittlungen kündigte die BVG das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters.

Die hiergegen erhobene Kündigungsschutzklage blieb vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ohne Erfolg. Bei der geschilderten Sachlage bestehe eine ganz überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Arbeitnehmer an den Fahrscheinmanipulationen beteiligt gewesen sei. Die außerordentliche Kündigung des langjährigen Mitarbeiters sei in einem solchen Fall trotz fehlenden Nachweises der Täterschaft berechtigt. 


Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Februar 2012 - 24 Sa 1800/11