Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
15.01.2013

Umzug in Ersatzwohnung begründet keinen neuen Mietvertrag

Bezieht der Mieter eine Ersatzwohnung desselben Vermieters wird dadurch kein neuer Mietvertrag begründet.

Dies stellte der Bundesgerichtshof klar (BGH, Urteil vom 21.11.2012, Az. VIII ZR 50/12) Aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters bezog ein Mieter die ihm angebotene Ersatzwohnung. Der Mieter hatte die Wohnung 1991 zu einer monatlichen Miete von 1,58 €/qm zuzüglich der Nebenkostenvorauszahlungen angemietet. Nach dem Umzug in die Ersatzwohnung verlangte der Vermieter von dem Mieter  den Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages über die neue Wohnung mit einer Miete von 5,60 €/qm. Dies lehnte der Mieter ab und zahlten die bisherige Miete weiter. Mit seiner Klage verlangte der Vermieter die Zahlung der Differenz zwischen der gezahlten Miete und der geforderten Miete.

Zu Unrecht, wie die Karsruher Richter befanden. Dem Vermieter steht die höher Miete nicht zu, weil das alte Mietverhältnis lediglich unter Auswechslung des Mietobjekts für die neue Wohnung fortgesetz worden ist. Aufgrund des Umzuges haben die Parteien auch nicht konkludent einen neuen Mietvertrag geschlossen, aufgrund dessen der Mieter mangels ausdrücklicher Vereinbarung einer konkreten Miete die ortsübliche zu zahlen hätten.