Edeltraut Rosen* staunte nicht schlecht, als sie das Schreiben des Gerichtes öffnete: In einem beiliegenden Blatt wurde sie aufgefordert, das Sterbedatum ihres Mannes, den Beerdigungstermin, seine Vermögensverhältnisse sowie die Erben anzugeben. Dabei ist ihr Ehemann quicklebendig, wie sie der Berliner Boulevardpresse mitteilte. Bei letzterer löste dies Schlagzeilen wie "Unfassbarer Behörden-Bock" und "Behörden-Irrsinn" aus. Die Präsidentin des zuständigen Amtsgerichts drückte umgehend ihr Bedauern und ihre Erleichterung aus: "Es tut mir leid, wenn sich der Betreute und seine Familie wegen eines verwechselten Vordrucks erschreckt und gewundert haben". Leider sei einem zutreffenden Anschreiben ein falscher Vordruck beigefügt worden. Ein derartiges Versehen sei in einer großen Behörde trotz aller Mühe leider nicht immer auszuschließen. Das falsche Schreiben werde umgehend korrigiert.
*Name geändert
Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20140203.1400.394099.html
Artikel
09.02.2014