Die Pilotengewerkschaft Cockpit will morgen alle Germanwings-Flüge zwischen 6.00 und 12.00 Uhr an allen deutschen Flughäfen bestreiken. Für die Passagiere stellt sich bei diesem und bei anderen Streiks die Frage: "Welche Rechte habe ich als Passagier."
Die Rechte der Passagiere sind in der EU-Verordnung Nr. 261/2004 geregelt. Geltung hat die Verordnung für alle Fluggesellschaften mit Sitz in der Europäischen Union und für Flüge internationaler Gesellschaften, bei einem geplanten Start innerhalb der Europäischen Union.
Bei Annulierung des Fluges oder bei einer Verspätung um mehr als fünf Stunden, kann sich der Fluggast entweder den Ticketpreis erstatten lassen oder aber verlangen, auf einem anderen Weg zum gewüschten Ziel transportiert zu werden.
Daneben muss die Fluggesellschaft unter Umständen für die Betreuungsleistungen der Passagiere aufkommen, auch wenn sie die Umstände der Annulierung oder der Verspätung nicht zu vertreten hat. Dazu gehört die Verpflegung während der Wartezeit oder aber auch die Kosten einer Hotelunterbringung. Den Passagieren muss zudem die Möglichkeit gegeben werden kostenlos zu telefonieren, zu faxen oder E-Mails zu versenden. Der Anspruch auf Ersatz der Betreuungsleistungen ist bei Verspätungen abhängig von der Wartezeit und der Strecke des Fluges. Nach zwei Stunden Wartezeit hat der Passagier einen Anspruch auf die genannten Leistungen, wenn die Flugstrecke bis zu 1500 Kilometer beträgt. Für eine Strecke von 1500 bis 3500 Kilometer erhält er Betreuungsleistungen bei einer Wartezeit von drei Stunden. Bei einer Entfernung von mehr als 3500 Kilometer werden Leistugen bei einer Wartezeit von vier Stunden gewährt.
Zudem haben Reisende u.U. nach drei Stunden einen Anspruch auf bis zu 600,00 € für Folgeschäden. Dies gilt aber nur, wenn die Annnulierung oder Verspätung nicht auf "außergewöhnlichen Umständen" beruht. Die Rechtsprechung ist hier sehr zurückhalten (vgl. nur AG Frankfurt/Main, Urteil vom 9. Mai 2006 -31 C 2820/05-74)