Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
17.01.2012

Stichwort: Havarie

Die tragischen Ereignisse um die Havarie der "Costa Concordia" lassen den Juristen auch mal ein Blick in Gesetze werfen, die nicht so sehr im Focus des Tagesgeschäftes stehen. Was ist eigentlich im juristischen Sinne eine Havarie?

Im Allgemeinen versteht man unter einer Havarie eine Betriebsstörung eines Wasserfahrzeuges (vgl. wikipedia). Die schadensrechtliche Abwicklung einer Havarie bezeichnet man als Haverei. (aaO). Das deutsche Recht regelt die Haverei für die Seeschiffahrt in den §§ 476 ff. HGB und für die Binnenschiffahrt in den §§ 78 ff. BinSchG.  Verfahrenstechnisch handelt es sich dabei um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 402 ff FamFG). Die Praxis regelt die Folgen der Haverei häufig durch internationale Übereinkommen, hier insbesondere durch die "York-Antwerpe-Rules"