Ein Vater hatte gegen die katholische Kirchengemeinde geklagt, weil seine geschiedene Frau die damals 3-jährige Tochter taufen ließ, ohne den Vater zu fragen. Die Münchener Richter wiesen die Klage jedoch mit der Begründung ab, die Taufe gehöre als Sakrament zum Kern der innerkirchlichen Angelegenheiten, die von Gerichten entweder gar nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden könnten.
(BayerischerVGH, Beschluss vom 16.1.2012, Az. 7 ZB 11.1569)