Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
03.03.2014

Rosenmontag ... olle Kamellen

Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, sondern auch der Karneval. Und - was für mich besonders wichtig ist - bei den Rosenmontagsumzügen werden auch gern Schokoladenriegel in die Menge geworfen. 

Auf dem Rosenmontagsumzug 2010 kollidierte aber ein solcher Schokoriegel mit dem Gesicht einer Kölnerin. Diese wurde dadurch im Gesicht verletzt und zog vor den Kadi. Sie machte geltend, die Karvevalsgesellschaft habe gegen ihre Verkehrssicherungspflciht verstoßen. Der Wurf mehrerer Gegenstände in Richtung auf eine Menschenemge sei "nicht sozial üblich." In Köln schon, meinte das Amtsgericht (Az. 123 C 254/10). Das sei  "sozial üblich, allgemein anerkannt und erlaubt" und entspreche einer langjährigen Tradition deren Einhaltung von den Zuschauern erwartet werde. Beim Umzug sei es völlig normal, dass mehrere Süßigkeiten gleichzeitig in die Menge geworfen würden. Denn schließlich sollen diese aufgefangen werden! Nach Meinung des Amtsgerichts Köln müssen Zuschauer an einem Rosenmontagszug in Wurfweite der Prunkwagendamit rechnen, bei mangelnder Aufmerksamkeit "unerwartet auch von mehreren Gegenständen üblicher Größe getroffen zu werden". Wenn man das nicht wolle, könne man schließlich entweder einen größeren Abstand halten, die Wagen aufmerksam beobachten, das Innere eines Gebäudes aufsuchen oder - ganz wegbleiben! Tja, geben Sie am Rosenmontag - aber auch sonst - auf sich acht! ;-))