Was geschieht eigentlich mit dem Provisionsanspruch, wenn der Makler zwischenzeitlich von den Verhandlungen ausgeschlossen wird? Hierzu das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg, Urteil vom 17.05.2013 - 5 U 173/10):
Der Vermittlungsmakler hat auch dann Anspruch auf die Provision, wenn er zwischenzeitlich von den Verhandlungen ausgeschlossen wird. Die setzt jedoch voraus, dass er im Vorfeld des Vertragsschlusses die Abschlussbereitschaft des Dritten gefördert hat, indem er ein nicht völlig unbedeutendes Motiv für den Abschluss gesetzt hat.
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