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Was nötigte das Amtsgericht München zu dieser Feststellung? Rückblende auf den Oktober 2006: Kläger und Beklagte feierten kräftig im Bierzelt "Schottenhammel". Die Stimmung wurde immer ausgelassener. Die Beklagte bestieg schließlich ihre Sitzbank. Aus nicht näher feststellbaren Gründen - wie gesagt: ausgelassene Stimmung! - verlor sie ihr Gleichgewicht und plumpste auf den Rücken des hinter ihr sitzenden Klägers, der grade sein Glas zum Trunke angesetzt hatte. Es kam zur Kettenreaktion: Beklagte fällt auf Kläger, klägerische Zähne prallen auf das Bierglas - Ergebnis: Verletzung am Zahn und Forderung von 1.000,00 EUR Schmerzensgeld! Gibt's auch grundsätzlich, meinte das Amtsgericht in seiner Weisheit: Klar sei es auf dem Oktoberfest üblich geworden, die Sitz- zu Stehplätzen zu machen. Aber dabei müsse man halt seine Umgebung im Auge behalten und man habe auch damit zu rechnen, dass man sein Gleichgewicht - gleich aus welchem Grunde - verlieren könne. Stürze man dann auf einen anderen Gast, hafte man dafür auch. Allerdings habe das Schmerzensgeld geringer als beantragt auszufallen und es gäbe nur 500,00 €. Denn auch unseren Kläger träfe eine Mitschuld. Nein, nicht dass er überhaupt auf das Oktoberfest gegangen ist! Allerings kann man da nicht einfach sitzen und Bier trinken. Vielmehr müsse man seine Umgebung beobachten und damit rechnen, dass hinter einem auf der Bank stehende Personen gelegentlich auf einen fallen können.
Was lernen wir daraus: Gehtst Du aufs Oktoberfest: Augen auf und immer damit rechnen, dass von hinten Dirndlträgerinnen oder Lederhosenträger auf Dich fallen könnten.