Ein Makler muss nicht jedes Kaufangebot an den Verkäufer weiterleiten.
Beinhaltet das Angebot einen Verzicht des Maklers auf einen Teil seiner Provision, so ist dieses nicht annahmefähig. Ein nicht annahmefähiges Angebot muss der Makler aber nach Ansicht des OLG Frankfurt/Main nicht an den Verkäufer weiterleiten.
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.5.2011 - 19 U 53/11-
Artikel
08.05.2012