- Keine Maklercourtage bei Aufgabe der Verkaufsabsicht durch den Verkäufer
Gibt der Eigentümer die Verkaufsabsicht auf, fasst sie dann aber später unter veränderten Umständen erneut enfältt die Maklercourtage, wenn der Kunde ohne Hinweis des Maklers diese neu entstandene Gelegenheit nutzt.OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.2009, Aktenzeichen 13 U 140/09
- Grundsatzurteil des BGH zu den Voraussetzungen des "Nachweises":
Der von dem Verkäufer eines Immobilienobjekts beauftragte Makler hat den für das Entstehen seines Provisionsanspruchs erforderlichen tauglichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages erbracht, wenn er seinem Kunden und Auftraggeber einen Kaufinteressenten benennt und damit in die Lage versetzt, in konkrete Verhandlungen mit dem potentiellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten; dabei reicht es bei dieser Konstellation grundsätzlich aus, wenn der mögliche Käufer generell am Erwerb einer Immobilie interessiert ist, die dem angebotenen Objekt ähnlich ist.
(BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - III ZR 82/08) - Provisionsanspruch bei Schadensersatz
Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt unberührt, wenn der Maklerkunde wegen des von ihm nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags den Verkäufer wegen arglistig verschwiegener Mängel auf den "großen Schadensersatz" im Sinne des § 463 BGB a.F. in Anspruch nimmt.
(BGH Urteil v. 09.07.2009, Az: III ZR 104/08) - Provision trotz Aufhebung des Kaufvertrages:Makler haben auch dann einen Provisionsanspruch, wenn der Kauf- oder Mietvertrag zwar zunächst geschlossen, kurz darauf aber wieder aufgehoben wurde
(BGH, Az. III ZR 45/05). - Auch ein per Email übersandtes Exposé kann konkludenten Maklervertrag auslösen! Wer einem Immobilienmakler seine Email-Adresse nennt, muss damit rechnen, dass der Makler diese auch zur Übersendung von Exposés und anderen Mitteilungen nutzen wird. In zu entscheidenden Fall hatte der Makler sowohl ein Exposé als auch zwei Terminbestätigungen per Email an seinen Kunden gesandt. Dieser hatte die Termine ohne Vorankündigung platzen lassen. In diesem Fall ist von einem konkludent abgeschlossenen Maklervertrag in Kenntnis des Provisionsverlangens des Maklers und der Provisionspflicht des Interessenten auszugehen. Es kommt einer Zugangsvereitelung gleich, wenn der Interessent seinen Email-Account nicht öffnet oder seine Emails nicht abruft. (OLG Düsseldorf, 26.3.2009, Az: I-7 U 28/08)
- Kein Provisionsanspruch für Verwalter Verwalter eines Mietshauses kann für Maklertätigkeiten keine Provision verlangen
(BGH, Az. III ZR 5/03). - Grenzen der Kausalität
Liegen zwischen Besichtigung mit dem Makler und Kauf einer Wohnung 15 Monate,ist keine Courtage fällig
(OLG Frankfurt, Az. 24 U 5/02) - Kein Provisionsanspruch bei Mängelkenntniss
Immobilienmakler muss Courtage an den Käufer zurückzahlen, wenn er wusste, dass das Haus vom Schimmel befallen war
(BGH, Az. III ZR 295/04)
- Fehlende wirtschaftliche Gleichgewichtigkeit:
Ein Provisionsanspruch des Käufermaklers entsteht grundsätzlich nicht, wenn der tatsächlich zu zahlende Grundstückskaufpreis den zuvor von den Maklervertragsparteien übereinstimmend vorgestellten Preis um 25 % übersteigt. Oberlandesgericht Dresden; Beschluss vom 18.09.2008-Aktenzeichen: 8 U 1167/08-
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