Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
26.08.2014

Mieter muss Fotos nicht immer hinnehmen

Von einer zwar gekündigten, aber noch bewohnten Wohnung darf der Vermieter nicht ohne weiteres Fotos fertigen, um sie für Internetanzeigen zu verwenden. 

So entschied unlängst das Amtsgericht Steinfurt (Urteil vom 10.4.2014 -21 C 987/13) unter Berufung auf ein älteres  Urteil des Landgerichts Frankenthal (Urteil vom 30.09.2009 -2 S 218/09). Der Vermeiter darf zwar in der Mietwohnung Fotos machen, um etwaige Schäden zu dokumentieren. Die Fertigung von Fotos mit dem Zweck, sie für eine Immobilienanzeige in das Internet zu stellen, verletzt aber die Privatsphäre des Mieters. Dies muss der Mieter nicht hinnehmen. Der Vermieter darf daher in der bewohnten Wohnung des Mieters keine Fotos machen, auch wenn diese schon gekündigt wurde.

vgl. hierzu auch den Artikel auf www.rechtsindex.de