Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
30.09.2014

Maklerprovision: Bloße Besichtigung genügt nicht

Ein Maklervertrag kommt nicht schon durch die Besichtigung des Objekts sowie die Übersendung des Exposés zustande.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 18.Juni 2014 - 7 U 26967/13) handelt es sich dabei lediglich um eine Vorbereitungshandlung ohne jegliche rechtsgeschäftliche Bindungswirkung. Erst wenn der Makler sein Provisionsverlangen eindeutig zum Ausdruck bringt, kann von einer entsprechenden Bidnungswirkung ausgegangen werden.