Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
13.02.2012

LAG Köln: Kündigung eines unpünktlichen Busfahrers

Als durchaus umweltbewußter Mensch nutze ich gerne und häufig öffentliche Verkehrsmittel. Wie viele Nutzer auch, ärgert es mich, wenn Bus und Bahn sich mal wieder an alles halten, nur nicht an den Fahrplan. Deswegen blieb mein Blick heute morgen gleich an einer Schlagzeile hängen: "Busfahrer sind verantwortlich für zuverlässige Erfüllung der Fahrpläne". Das LAG Köln hat entschieden, dass einem Busfahrer hinsichtlich der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit beim Dienstantritt weitaus größere Pflichten als einen Arbeitnehmer in einer "normalen" Position treffen. Denn die Einhaltung des Fahrplanes und damit das Ansehen des Busfahrunternehmens in der Öffentlichkeit hänge maßgeblich vom Verhalten des Busfahrers ab. Bei wiederholter Unpünktlichkeit sei eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

LAG Köln, Urteil vom 22.4.2010 - 7 Sa 1206/09 - zitiert nach: www.kostenlose-urteile.de