Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
10.03.2012

LAG Düsseldorf: Kündigung eines Jugendamtsleiters wegen sexistischer Äußerungen

Äußert sich der Leiter eines Jugendamtes sexistisch gegenüber Mitarbeitern, kann dies die fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Donnerstag (LAG Düsseldorf, 5 Sa 684/11, Urteil vom 08.03.2012)

Der seit 1993 bei mehreren Jugendämtern tätige Kläger war seit Juli 2009 bei dem beklagten Kreis als Jugendamtsleiter beschäftigt. Aufgrund diverser Äußerungen des Klägers erklärte der Kreis mit Schreiben vom 18.01.2011 die Anfechtung des Arbeitsvertrages. Einen Tag später kündigte er das Arbeitsverhältnis zusätzlich fristlos. Auch in der Folgezeit kam es zu mehreren Anfechtungen und neuerlichen Kündigungen. Der Kreis warf dem Kläger vor, für das Amt des Jugendamtsleiters charakterlich ungeeignet zu sein. Diesen Vorwurf wies der Kläger als pauschal und unzutreffend zurück. Das angerufene Arbeitsgericht Krefeld sah ebensowenig wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf keinen Anfechtungsgrund. Anders als zuvor das Arbeitsgericht erachtete das LAG die fristlose Kündigung als rechtmäßig. Für das Gericht stand nach Vernehmung mehrere Zeugen fest, dass der Kläger durch sexistische Äußerungen gegenüber Mitarbeitern seine Pflichten als Jugendamtsleister erheblich verletzt hat. Dabei berücksichtige das Gericht, dass die Äußerungen jedenfalls teilweise Jugendliche betrafen. Eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen. Aufgrund seiner kurzen Beschäftigungszeiten und seiner Stellung als Jugendamtsleiter fiel die Interessenabwägung des Gerichts zu Lasten des Klägers aus.

Das LAG Düsseldorf hat die Revision nicht zugelassen.


Quelle: Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 8.März 2012