Gerichte haben sich bisweilen mit wirklich weltbewegenden Themen zu beschäftigen. Wie zum Beispiel dieser:
Stellt der Sturz eines schlafenden Beamten auf den Boden seines Amtszimmers einen Arbeitsunfall dar?
Das Sozialgericht Dortmund hatte sich mit dem Fall eines Beamten zu auseinanderzusetzen, der während seiner Dienstzeit schlafend vom Stuhl gefallen war und sich dabei die Nase gebrochen hatte. Er betrachtete dies als Arbeitsunfall und begehrte daher Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Sozialgerecht Dortmund stellte dazu fest: Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, hat einen Arbeitsunfall erlitten, Dies gilt jedenfalls dann, wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt worden ist.
Leider enthält das Urteil keine Ausführungen dazu, wie es zu der Überarbeitung des Beamten gekommen ist.
(SG Dortmund, Az. S36 U 294/97).
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23.02.2014