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Der Mieter wohnt in seiner Wohnung einträglich zusammen mit dem Schweinchen "Schnitzel". Das aber stinkt seinem Vermieter. Im Mietvertrag hat er zwar der Tierhaltung in der Wohnung grundsätzlich zugestimmt. Aber er meint, dass könne doch wohl unmöglich für Schweine gelten. Ein Schwein als Haustier stelle eine Belästigung der Mitbewohner dar.
DAS sah das Amtsgericht Berlin-Köpenick aber anders: Bei einem lediglich sporadischem Schweinegeruch bei offener Wohnungstür sei nur eine gelegentliche Wahrnehmung des Gestanks möglich. Daher stelle dies keine nachhaltige Belästigung da.
(Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 13.07.2000, Az. : 17 C 88/00 in: NZM 2001, 892)