Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
24.04.2012

Keine Urlaubsabgeltung für den Referendar

Ein Rechtsreferendar begehrte vom beklagten Land einen finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Jahresurlaub. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Trier meint.

Für 10 Tage begehrte der Referendar 460,00 € vom beklagten Land. Dafür gebe es keine Anspruchsgrundlage urteilten die Richter der 1. Kammer. Die einschlägige Urlaubsverordnung sähen einen solchen Ausgleich nicht vor. Auch europarechtlich sei eine Anspruchsgrundlage nicht gegeben, da es dem Kläger nicht unmöglich war, seinen Jahresurlaub während der Dauer seines Ausbildungsverhältnisses anzutreten. Da ihm bekannt war, das das Ausbildungsverhältnis planmäßig mit Ablauf des Monats der Ablegung des Staatsexamens endet, hätte er seine Urlaubsplanung an den Erfordernissen des Ausbildungsverhältnisses ausrichten müssen.


VG Trier, Urt. v. 10.05.2011, Az. 1 K 1550/10.TR