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Alle reden von Elektromobilität, aber wenn im konkreten Fall keine Ladestation in der Nähe ist?
Der Eigentümer eines im Teileigentum stehenden Tiefgaragenstellplatzes wollte daher auf seine Kosten einen Lade-Anschluss legen lassen. Dazu brauchte er aber eine Zuleitung vom Hausverteiler. Diese wollte er sich auf der nächsten Eigentümerversammlung genehmigen lassen. Sein Antrag stieß aber bei den anderen Miteigentümern auf wenig Gegenliebe. Gegen den ablehnenden Beschluss zog der Wohnungseigentümer vor Gericht. Mit wenig Erfolg: Das Landgericht München I entschied, ein Wohnungseigentümer habe keinen Anspruch darauf, dass ihm die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft die Installation einer Stromleitung zu seinem Tiefgaragenstellplatz und den Einbau einer Ladestation für ein Elektroauto genehmigen ( LG München I, Urteil vom 21.01.2016 - 36 S 2041/15 WEG ).