Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
18.09.2012

Kebab muss Biss haben

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©Wandersmann /www.pixelio.de
Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine klare Vorstellung davon, wie Kebab nicht sein darf: "Schwammig im Biss". Deshalb darf ein Fleicherzeugniss, welches nicht aus gewachsenen Fleischstücken, sondern aus fein zerkleinertem Hähnchenfleisch besteht nicht als  "Hähnchen-Kebab" bezeichnet werden.

Kebab verstehe ein großer Teil der Verbraucher als Kurzform von "Döner-Kebab". Dieser bestehe nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches aus dünnen Fleischscheiben ohne die Verwendung von wie Hackfleisch zerkleinertem Fleisch.

Nach der Produktionsbeschreibung des Herstellers fällt "Hähnchen-Kebab" jedenfalls nicht unter diese Definition. Danach wird das Produkt hergestellt, indem das Hähnchenfleisch mit Kochsalz und Gewürzen in einem Mischer vermengt und mittels einer Füllmaschine in einen Kunstdarm gefüllt wird. Die Kebab-Rohlinge würden dann erhitzt, herunter gekühlt und in die vorgesehene Stückgröße geschnitten.

Guten Appetit!