Steiger Legal berichtet von einer Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts und zitiert dieses mit dem schönen Satz: "Auch können Prostituierte, die etwa eigenständig eine Räumlichkeit mieten oder Freier in einer Bar treffen, gleich wie Ärzte oder Anwälte ..."
Gut, jetzt habe ich den Fehler gemacht, nicht zu Ende zu lesen. ;-) Der Satz geht ja weiter, ist aber trotzdem herrlich:
"..als selbstständig Erwerbende gelten […]."
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06.02.2015