Horror beim einkaufen: beim einladen rollt der Einkaufswagen weg und kollidiert mit einem anderen Fahrzeug. An diesem entsteht ein Sachschaden. Wer jetzt einfach den Einkaufswagen wieder einsammelt und sich entfernt, macht sich möglicherweise nicht nur schadenersatzpflichtig, sondern begeht eine Fahrerflucht. Dies sah jedoch das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 6. Mai 2011 anders: eine Fahrerflucht komme nur bei einem Unfall im Straßenverkehr in Betracht. Dabei müssen sich die typischen Gefahren des Straßenverkehrs verwirklicht haben. Dies setze nicht unbedingt voraus, dass sich eines der Autos bewegt habe. Dennoch müsse es einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Teilnahme am Straßenverkehr geben. Dies sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Der Mann wurde daher freigesprochen. (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. Mai 2011,29 Ns 3/11)
Deutlich sei aber gesagt, dass viele Gerichte dies anders beurteilen.
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30.12.2012