Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
08.01.2013

Happy Birthday Bundesurlaubsgesetz

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Astrid Kirchhoff / pixelio.de
Die für mich beruhigende Nachricht: Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist exakt ein Jahr älter als ich!

Heute feiert es Geburtstag. Es wurde am 8. Januar 1963 verkündet und ergänzt als Mindestregelung die  bestehenden vielfältigen Einzelabsprachen zwischen den Tarifparteien.

Nach §§ 1,11 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer hat für jedes Kalenderjahr einen unabdingbaren Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, Der Urlaubsanspruch kann durch arbeits- oder kollektivvertragliche Regelungen erweitert werden, so dass z.B. neben dem normalen Gehalt ein zusätzliches Urlaubsgeld bezahlt oder zusätzliche Urlaubstage gewährt werden.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (§ 3 I BUrlG). Jugendliche und Schwerbehinderte haben einen erhöhten Urlaubsanspruch  (§ 19 JArbSchG ;§ 125 SGB IX.).

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG) .Ist die Wartezeit einmal erfüllt worden, dann entsteht der volle Anspruch auf den Jahresurlaub bereits mit Beginn des Jahres. Scheidet der Arbeitnehmer in der ersten Jahreshälfte aus dem Arbeitsverhältnis aus, so tritt nach § 5 I lit c BUrlG eine Kürzung ein.. Der Anspruch besteht in diesem Fall auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro Monate seit Beginn des Jahres (§ 5 I lit. c BUrlG)  Wurde dem Arbeitnehmer bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährte, so ist dieser nach § 6 BUrlG anzurechnen.
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Die zeitliche Festlegung des Urlaubs erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Urlaubswünsche des Arbeitnehmers (§ 7 I 1 BUrlG)..

Eine bereits erfolgte Urlaubserteilung kann nur aus wichtigen Gründen widerrufen werden.

Der Arbeitneherm darf sich keineswegs selbst beurlauben. Der eigenmächtige Urlaubsantritt stellt  eine Vertragsverletzung dar, die den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen kann.