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26.01.2013
Hammerschlags- und Leiterrecht.
Streitigkeiten unter Nachbarn enden viel zu oft vor Gericht. Der Bundesgerichthof durfte sich unlängst wieder mit einem Streit unter Nachbarn auseinandersetzen. Konkret ging es um das so genannte Hammerschlags- und Leiterrecht: Für bestimmte Bauarbeiten darf das benachbarte Grundstück betreten und die dafür notwendigen Leitern und Gerüste aufgestellt werden. Dies setzt aber voraus, dass dem Nachbarn die Arbeiten im Detail zunächst angezeigt werden (BGH, Az. V ZR 49/12)