Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
17.01.2012

Hätte der Pizzabäcker doch vorher seinen Anwalt gefragt ...

... wären Ihm 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine Therapie erspart geblieben.

Ein Kunde hatte nach dem Verzehr des Essens stundenlang Brechdurchfall. Deshalb gab er auf einer Internetplattform eine negative Bewertung ab. Die Erfolgsaussichten gerichtlichen Rechtsschutzes gegen die negative Bewertung beurteilte der Pizzabäcker ohne seinen Anwalt zu befragen offensichtlich als wenig aussichtsreich und so beschloss er diesen Fall nach der  "old school-Palermo-Methode" zu lösen: Kurzerhand nötigte er den Kritiker ihn zur Pizzeria zu begleiten. Vor Ort nahme er ihm die Geldbörse und das Mobiltelefon ab und sperrte ihn so lange in den Lagerraum, bis der Kunde ihm die Zahlung von 800,00 € zusagte. Zur allseitigen Überraschung stellte der freigelassene Kritiker Strafanzeige, welche zur Verurteilung durch das Amtsgericht Göttingen führte.

Quelle: www.lto.de