Dies entscheid das Sozalgericht Kassel (Akz. S 1 U 4348/06). Ein Spieler hatte sich während eines betrieblichen Fußballturniers verletzt. Das Sozialgericht sprach ihm Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Ein Anspruch besteht jedenfalls dann, wenn das Turnier im Interesse des Unternehmens stattfindet und von der Autorität der Unternehmensleistung getragen wird.
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14.06.2012
Fußball EM - Fußball ist auch ein Thema für Sozialrechtler
Wird ein Spieler bei einem Fußballturnier verletzt, erhält er unter Umständen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dies entscheid das Sozalgericht Kassel (Akz. S 1 U 4348/06). Ein Spieler hatte sich während eines betrieblichen Fußballturniers verletzt. Das Sozialgericht sprach ihm Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Ein Anspruch besteht jedenfalls dann, wenn das Turnier im Interesse des Unternehmens stattfindet und von der Autorität der Unternehmensleistung getragen wird.
Dies entscheid das Sozalgericht Kassel (Akz. S 1 U 4348/06). Ein Spieler hatte sich während eines betrieblichen Fußballturniers verletzt. Das Sozialgericht sprach ihm Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Ein Anspruch besteht jedenfalls dann, wenn das Turnier im Interesse des Unternehmens stattfindet und von der Autorität der Unternehmensleistung getragen wird.