Wird ein Spieler bei einem Fußballturnier verletzt, erhält er unter Umständen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dies entscheid das Sozalgericht Kassel (Akz. S 1 U 4348/06). Ein Spieler hatte sich während eines betrieblichen Fußballturniers verletzt. Das Sozialgericht sprach ihm Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Ein Anspruch besteht jedenfalls dann, wenn das Turnier im Interesse des Unternehmens stattfindet und von der Autorität der Unternehmensleistung getragen wird.
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14.06.2012