Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
12.06.2012

Fußball EM - Einsatz wie die Profis ....

Fußball und Recht - nicht nur ein Thema zur Fußball EM, wie der nachfolgende Fall zeigt:
 
Einsatz zeigen, spielen wie die Profis. Das sagte sich der Spieler einer Betriebsmannschaft in einem privaten Spiel gegen eine andere Betriebsmannschaft. Mittels einer Grätsche versuchte er den Gegner vom Ball zu trennen. Unglücklicherweise stürzte dieser so unglücklich, dass er sich einen komplizierten Bruch des Spunggelenks zuzog. Wochenlang lag er im Krankenhaus, Dauerschäden waren nicht auszuschließen. Und so endete das Spiel unter Kollegen im Gerichtssaal: Schmerzensgeld in vorgestellter Höhe von mindestens 4.000,00 € forderte der gestürzte Hobbykicker. Es habe sich bei der Aktion um ein grobes und noch dazu völlig unnötiges Foul gehandelt. Nix da! Der Angriff habe allein dem Ball gegolten. Dies sei ein nach den Spielregeln völlig erlaubtes "Tackling" gewesen. Nach umfangreicher Beweisaufnahme, sah es auch das Landgericht Nürnberg-Fürth ( Urteil vom 22.12.1993, Az. 2 O 628/93 )  so: "... das vom Beklagten praktizierte "Hineingrätschen" oder auch ein "Tackling" ( stelle ) eine allgemein anerkannte Abwehrmethode dar, die dann nicht zu beanstanden ist, wenn der Angriff dem Ball und nicht dem Gegenspieler gilt, auch wenn dieser dabei zu Boden geht." 'Es habe sich bei der Attacke  um eine unglückliche Aktion im Grenzbereich zwischen erlaubter Härte und verbotener Unfairneß gehandelt. In diesem Grenzbereich hänge es oft von Unwägbarkeiten und Zufällen ab, ob der Verteidiger den Ball noch erreicht, ob er den Gegner berührt oder ob er ihn gar verletzt. Von einer auch schwereren Verletzung könne man deshalb nicht ohne weiteres auf ein schuldhaftes Verhalten des Angreifers schließen. Im konkreten Fall sei dem Beklagten weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit nachzuweisen.