Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
09.02.2015

Fristlose Kündigung: Anbieten der Wohnung als Touristenwohnung

Die eigene Wohnung zu Geld zu machen, indem man sie Touristen zur Verfügung stellt, liegt in Stadten wie Berlin voll im Trend. Diverse Internetportale erleichtern die Vermarktung. Doch Vorsicht ist geboten, wie eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Beschluss vom 3.Februar 2015, Akz. .67 T 29/15) zeigt:

Danach kann die entgeltliche Überlassung einer zuvor über ein Internetportal angebotenen Mietwohnung an Touristen die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Nach erfolgter Abmahnung ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses in der Regel auch dann gerechtfertigt, wenn der Mieterdanach ein über die Plattform geschaltetes Angebot zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Wohnung aufrechterhält, selbst wenn es in der Folge nicht mehr zu einer vertragswidrigen Gebrauchsüberlassung kommt.