Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
07.01.2013

Frist zur Nachberechnung von Betriebskosten

Ein Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung eine Nachberechnung für einzelne Positionen vorbehalten. Die Verjährungfrist für  die Nachforderung beginnt erst zu laufen, sobald der Vermiete Kenntnis von den die Nachforderung begründenden Umständen erlangt hat 

BGH  Urteil vom 12. Dezember - VIII ZR 264/12