Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
24.09.2014

Fluglinien dürfen keine Stornierungsgebühren erheben

Wer einen Flug stornieren will, muss hierfür keine Stornierungsgebühren zahlen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen eine entsprechende Praxis von Air Berlin geklagt. Kunden müssen nach einer Vertragsklausel 25,00 € zahlen, wenn sie einen Flug stornieren oder nicht antreten. Nach Auffassung der Berliner Richter kann der Airliner hierfür aber keine gesonderte Zahlung verlangen. Der Kunde habe ein gesetzliches Kündigungsrecht. Deshalb sei die Gesellschaft ohnehin verpflichtet, die Stornierung zu bearbeiten. Hierfür könne er nicht extra kassieren.

(Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband)