Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
24.02.2012

FAQ: Fragen aus laufenden Verfahren ...

Frage:
Ist eine Betriebs- und Heinzostenachzahlung für das Jahr 2008 gemäß § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II in voller Höhe als einmaliger Unterkunftsbedarf im Fälligkeitsmonat im Jahr 2009 anzuerkennen, wenn die Unterkunfskosten im Jahr 2008 die Angemessenheitsgrenze überschriftten haben?

Antwort:
 Ja, laut BSG, Urteil vom 6.4.2011, B 4 AS 12/10 R